Not your keys, not your coins
Wer die Schlüssel nicht selbst hält, besitzt keine Coins, sondern ein Versprechen. Mehrere große Plattformzusammenbrüche haben genau das bewiesen.
Der Satz klingt nach Szene-Spruch und ist eine sehr konkrete Warnung. Wenn deine Coins auf einer Plattform liegen, gehören sie dir nicht im rechtlichen Sinn. Du hast einen Anspruch gegen ein Unternehmen.
Solange alles gut geht, merkt man den Unterschied nicht. Man sieht seinen Bestand, kann handeln, kann auszahlen. Der Unterschied zeigt sich erst, wenn das Unternehmen in Schieflage gerät.
Das ist mehrfach passiert. Große Plattformen sind zusammengebrochen, Auszahlungen wurden eingefroren, und Kunden standen mit einer Forderung im Insolvenzverfahren da statt mit ihrem Guthaben.
Die Konsequenz ist unbequem, weil Selbstverwahrung Arbeit macht und Fehler bestraft. Aber die Wahl ist nicht bequem gegen unbequem, sondern Gegenparteirisiko gegen Eigenverantwortung. Beides hat Kosten, und du solltest bewusst wählen.
Rechtlich hängt alles daran, ob die Bestände als Eigentum des Kunden abgesondert sind oder ob lediglich ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch besteht. Im zweiten Fall wird der Kunde im Insolvenzverfahren zum einfachen Gläubiger und erhält die Quote. Bei mehreren bekannten Zusammenbrüchen führte diese Einordnung zu erheblichen Verlusten.
Verstärkt wird das Risiko durch Verwendung von Kundenbeständen für eigene Zwecke, etwa als Sicherheit für Kredite oder für Erträge aus Verleihprogrammen. Angebotene Verzinsung auf hinterlegte Coins bedeutet stets, dass die Bestände weiterverwendet werden. Eine risikolose Verzinsung ohne Weiterverwendung ist konstruktiv nicht möglich.
Die Selbstverwahrung verlagert das Risiko von der Gegenpartei auf die eigene Sorgfalt. Empirisch sind Verluste durch verlorene Schlüssel, unzureichende Sicherungen und Phishing erheblich. Eine belastbare Abwägung berücksichtigt daher beide Fehlerquellen und führt für viele Anleger zu einer Aufteilung: Kleinbeträge zur Nutzung auf einer regulierten Plattform, größere Bestände in Eigenverwahrung mit geprüfter Sicherung.
Drei Sätze zum Mitnehmen
- Coins auf einer Plattform sind ein Anspruch, kein Besitz.
- Zinsen auf hinterlegte Coins bedeuten immer Weiterverwendung.
- Selbstverwahrung tauscht Gegenparteirisiko gegen eigene Sorgfaltspflicht.
Hast du es verstanden?
Was besitzt du, wenn deine Coins auf einer Börse liegen?
Meist einen schuldrechtlichen Anspruch gegen das Unternehmen, nicht die Coins selbst.
Was bedeutet ein Zinsangebot auf hinterlegte Coins?
Dass die Bestände weiterverwendet werden. Ohne Weiterverwendung gibt es keinen Ertrag.
Welches Risiko tauschst du bei Selbstverwahrung ein?
Das Gegenparteirisiko gegen das Risiko eigener Fehler wie Schlüsselverlust oder Phishing.
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