Deutschland
25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, 30 Prozent Teilfreistellung bei Aktienfonds und die jährliche Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds.
Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Zusammen sind das 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer etwas mehr.
Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro je Person und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei, wenn du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast. Ohne diesen Auftrag wird zunächst Steuer abgeführt.
Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, das nennt sich Teilfreistellung. Effektiv ergibt das rund 18,46 Prozent statt 26,375 Prozent. Bei Mischfonds sind es 15 Prozent, bei Anleihenfonds null.
Die Vorabpauschale trifft thesaurierende Fonds. Sie besteuert jährlich einen kleinen fiktiven Ertrag, auch ohne Verkauf. Berechnet wird sie als Fondswert am Jahresanfang mal Basiszins mal 0,7, begrenzt auf die tatsächliche Wertsteigerung. Ohne Wertzuwachs fällt keine an. Beim späteren Verkauf wird das Bereits Versteuerte abgezogen.
Für 2026 gelten ein Basiszins von 3,20 Prozent, Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag von 26,375 Prozent, eine Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs und damit ein effektiver Satz von 18,4625 Prozent auf den vorabpauschalenrelevanten Ertrag, sofern kein Freistellungsauftrag greift; der Sparerpauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 Euro, die Kirchensteuer bei 8 oder 9 Prozent auf die Kapitalertragsteuer.
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: Basisertrag gleich Fondswert zu Jahresbeginn mal 0,70 mal Basiszins, Vorabpauschale gleich dem kleineren Wert aus Basisertrag und tatsächlichem Wertzuwachs, steuerpflichtig ist der Betrag abzüglich des anteiligen Freistellungsauftrags. Die Steuer auf die Vorabpauschale eines Jahres wird Anfang des Folgejahres abgebucht; ohne Wertzuwachs fällt keine Vorabpauschale an.
Die Teilfreistellung beträgt 30 Prozent bei Aktienfonds ab 51 Prozent Aktienquote, 15 Prozent bei Mischfonds zwischen 25 und 50 Prozent, null bei Anleihenfonds, 60 Prozent bei Immobilienfonds mit inländischen und 80 Prozent bei solchen mit ausländischen Immobilien. Eine steuerfreie Haltefrist existiert nicht, ausgenommen Altbestände aus der Zeit vor 2009. Bei einem inländischen Depot führt die Bank die Steuer automatisch ab, bei einem ausländischen Depot liegt die Erklärungspflicht vollständig beim Anleger.
| Deutschland | Österreich | Schweiz | Belgien | |
|---|---|---|---|---|
| Satz auf Kursgewinne | 26,375 % | 27,5 % | 0 % für Privatanleger | 10 % |
| Freibetrag pro Jahr | 1.000 € | keiner | entfällt | 10.000 € |
| Teilfreistellung | 30 % bei Aktienfonds | keine | entfällt | keine |
| Haltefrist | keine | keine | entfällt | keine |
| Jährliche Vorabbesteuerung | Vorabpauschale | ausschüttungsgleiche Erträge | keine | keine |
| Dividenden | wie Kursgewinne | wie Kursgewinne | als Einkommen | 30 % Quellensteuer |
| Besonderheit | Freistellungsauftrag nötig | steuereinfacher Broker wählen | gewerbsmäßiger Handel kostet die Steuerfreiheit | Börsensteuer je Transaktion |
Drei Sätze zum Mitnehmen
- 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer, effektiv rund 18,46 Prozent bei Aktien-ETFs.
- Freistellungsauftrag einrichten, sonst wird trotz Freibetrag abgeführt.
- Bei ausländischen Depots musst du alles selbst erklären.
Hast du es verstanden?
Wie hoch ist der effektive Steuersatz bei einem Aktien-ETF?
Rund 18,46 Prozent, weil wegen der Teilfreistellung nur 70 Prozent der Erträge steuerpflichtig sind.
Wann fällt keine Vorabpauschale an?
Wenn der Fonds im betreffenden Jahr keinen Wertzuwachs hatte.
Was ändert sich bei einem ausländischen Depot?
Es gibt keinen automatischen Steuerabzug, die Erklärungspflicht liegt vollständig bei dir.
Quellen und Weiterlesen
- Basiszins 2026 laut Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Januar 2026
- Investmentsteuergesetz zu Teilfreistellung und Vorabpauschale
Passt dazu
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